AGB
Die Preise gelten für das laufende Jahr.
Im Mietpreis enthalten:
- 250km/Tag, pro Mehrkilometer 0,30€, ab 7. Tag ohne Begrenzung
- Voll-/Teilkasko mit 1000,00€ Selbstbeteiligung
- Die jeweils gültige Mehrwertsteuer
- Schutzbrief
Reservierungen/Buchungen sind nur nach Bestätigung durch den Vermieter und ausschließlich für Fahrzeuggruppen, nicht für Fahrzeugtypen verbindlich. Dies gilt auch dann, wenn in der Beschreibung der Fahrzeuggruppe beispielhaft ein konkreter Fahrzeugtyp angegeben ist.
des Mietpreises erfolgt bis zur Fahrzeugrücknahme. Die Rücknahme ist im Mietvertrag festgelegt. Wird das Mietfahrzeug vor der vereinbarten Zeit zurückgegeben, reduziert sich der Mietpreis nicht. Die Berechnung erfolgt Nächteweise.
Nach Vertragabschluß ist durch den Mieter innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung von 200,00€ zu leisten. Die Restsumme bis spätestens 4 Wochen vor Mietantritt, ohne weitere Aufforderung. Mahngebüren werden mit 10,00€ pro Mahnung berechnet.
Bei der Übergabe des Mietfahrzeuges ist eine Kaution von 1.000,00€ zu hinterlegen. Die Kaution wird dem Vermieter auf dem Übergabe-Protokoll quittiert. Wird das Mietfahrzeug ohne Beschädigungen, zur vereinbarten Zeit zurückgegeben, erhält der Mieter seine Kaution zurück. Liegt eine Beschädigung vor oder wird das Mietfahrzeug verspätet zurückgegeben, kann die volle Kaution einbehalten werden, bis die Höhe des Schadens ermittelt ist.
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter, sind folgende Rücktrittkosten fällig:
- bis 50 Tage vor dem 1. Miettag 10%
- 49 bis 14 Tage vor dem 1. Miettag 50%
- ab 13. Tag vor dem 1. Miettag 80%
- bei Nichterscheinen 95%
Der Rücktritt hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Es zählt der Posteingang beim Vermieter. Ein vom Vermieter gestellter Ersatzmieter muss nicht in jedem Fall akzeptiert werden.
Die Fahrzeugübernahme erfolgt am 1. Miettag ab 14.00 Uhr, die Rückgabe am letzten Miettag von 8.00 bis 11.00 Uhr, sofern im Mietvertrag nichts anderes angegeben ist. Die persönliche Teilnahme das Mieters an der Einweisung ist verbindlich. Bei der Übergabe und Rücknahme des Fahrzeugs ist jeweils ein Protokoll in dem, Fahrzeugzustand, Zubehör und gegebenenfalls Mängel festzuhalten sind, vom Vermieter und Mieter zu unterschreiben. Wird das Mietfahrzeug verspätet zurückgebracht, berechnen wir pro Stunde Verspätung eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 25,00€. Auch haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden sowie dadurch entgangene Mieteinnahmen. Das Mietfahrzeug ist innen im gereinigten Zustand – alle Schränke , Staukästen, Waschraum, Toilette, Führerhaus und Fußboden sind zu reinigen. Der Fäkalientank der Toilette ist zu entleeren und auszuspülen. Keine aggressiven Reinigungsmittel für die Reinigung verwenden. Die Fenster nicht mit spiritushaltigen Reinigungsmitteln reinigen – zu übergeben. Für Schäden haftet der Mieter. Ist die Reinigung nicht oder nur zum Teil erfolgt, so hat der Mieter für die Innenreinigung bis zu 90,00€, für eine Toilettenreinigung zusätzlich 130,00€ zu zahlen. Das Mietfahrzeug wird vollgetankt übergeben und muss vollgetankt zurückgebracht werden. Andernfalls berechnet der Vermieter Dieselkraftstoff laut aktueller Preisliste. Treibstoff und Betriebskosten während der Mietdauer trägt der Mieter. Sorgfalts- und Ordnungspflicht Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge, das Rauchen ist demnach im gesamten Fahrzeug nicht gestattet. Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet. Reinigungskosten, die durch die Nichtbeachtung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Kosten, welche durch eine Entlüftung bzw. zur Beseitigung der Kontaminierung mit Rauch entstehen, einschließlich entgangenem Gewinn durch eine dadurch bedingte zeitweise nicht Vermietbarkeit des Fahrzeugs hat ebenfalls der Mieter zu tragen. Die Markise bei starkem Wind/Regen nicht ausfahren und nie unbeaufsichtigt lassen.
Der Mieter muss im Besitz eines gültigen Personalausweises/Reisepasses und Führerscheins sein. Die Mieter/Fahrer müssen im Mietvertrag angegeben, mindestens zwei Jahre im Besitz der für den Fahrzeugtyp erforderlichen Führerscheinklasse und 21 Jahre alt sein. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den, bei Anmietung benannten Fahrern, gelenkt werden. Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise überlässt, festzuhalten und dem Vermieter auf Verlangen bekannt zu geben. Der Mieter hat für das Handeln des Fahrers, dem er das Fahrzeug überlassen hat, wie für sein eigenes einzustehen.
Das Mietfahrzeug darf nur zu Camping üblichen Zwecken benutzt werden, nicht weiter- bzw. untervermietet werden und nicht von Personen mit ansteckenden oder anzeigepflichtigen Krankheiten benutzt werden. Folgeschäden gehen zu Lasten des Mieters. Alle Mietfahrzeuge sind GPS gesichert.
Fahrten ins Ausland, außerhalb der Staaten der Europäischen Union, wo kein Versicherungsschutz durch den Haftpflichtversicherer gewährleistet ist, sind zu unterlassen. Bei Zweifel bedarf es der Klärung vor Übernahme des Mietfahrzeuges durch den Vermieter. Entstehen im Reisegebiet Unruhen oder Kriegerische Handlungen, so ist dieses Gebiet sofort zu verlassen. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Folgeschäden. Der Mieter ist verantwortlich, dass die Einreise-, Zoll-, Verkehrs- und Mautvorschriften der einzelnen Länder beachtet werden und muss sich rechtzeitig vor Beginn der Reise über die Bestimmungen informieren.
am Mietfahrzeug über 50,00€ bedürfen in jedem Fall der Zustimmung des Mieters.
Bei jedem entstandenen Unfall, Vandalismus, Brand, Wildschaden oder Diebstahl ist immer die zuständige Polizei zu verständigen. Ohne polizeiliches Protokoll können keinesfalls Ansprüche geltend gemacht werden. Zusätzlich ist ein Unfallmeldeformular (Kfz-Schadensanzeige) mit den Angaben der Unfallbeteiligten bei der Rückgabe vorzulegen. (Bei Nichtbeachtung droht Versicherungsverlust) Gegnerische Ansprüche dürfen niemals anerkannt werden. Der Vermieter ist in jedem Fall sofort telefonisch oder per Fax zu verständigen und behält sich vor, weitere Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen.
Haftpflichtversicherung mit 100Mio € Deckung, Kasko mit 1000,00€ und Teilkasko mit 1000,00 € SB, speziell für Vermietfahrzeuge abgeschlossen.
13.1 Schadensersatzansprüche des Mieters für Mängel, die vom Vermieter nicht zu vertreten sind, sind ausgeschlossen. 13.2 Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Reisemobil oder seiner Ausstattung hat der Mieter bei Rückgabe des Fahrzeugs schriftlich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen. Schadensersatzansprüche aufgrund später angezeigter Mängel sind ausgeschlossen, es sei denn, Grundlage des Anspruchs ist ein nicht offensichtlicher Mangel.
Der Mieter haftet im Rahmen der jeweiligen Beträge der Selbstbeteiligung der einzelnen Versicherungen, je Schadensfall in voller Höhe. Bei Schäden, welche von der jeweiligen Versicherung nicht anerkannt oder abgelehnt werden, haftet der Mieter in vollem Umfang. Gründe hierfür können Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Alkohol oder Drogenkonsum sein. Weiterhin gelten die Bedingungen der jeweiligen Versicherungen. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn diese beruhen auf einem Verschulden des Vermieters.
Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, sowie dies im Rahmen der für das Vermietfahrzeug abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt ist. Für durch die Versicherungen nicht abgedeckte Schäden haftet der Vermieter nur, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag über das Reisemobil/Caravan ist der Gerichtsstand des Vermieters zuständig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat das keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen. Die unwirksamen Bedingungen müssen entsprechend umgedeutet werden, so dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.
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